Zonierung Windkraft
Wie lässt sich der Ausbau der Windenergie mit der besonderen Bedeutung von Natur- und Landschaftsschutz in einem Naturparkgebiet vereinbaren? Dieser Frage ging 2012 das Projekt „Standortfindung für Windkraftanlagen im Naturpark Altmühltal – Zonierungskonzept“ nach.
Als die bayerische Landesregierung 2011 den Ausbau der erneuerbaren Energien beschloss, wurde mit dem „Windenergieerlass“ unter anderem festgelegt, dass Windkraftanlagen grundsätzlich auch in Landschaftsschutzgebieten und Naturparken gebaut werden dürfen. Es muss aber in diesen Gebieten, die dem Schutz von Natur und Landschaft besonders verpflichtet sind, im Einzelfall dargelegt werden, warum an einem bestimmten Standort der Bau einer Windkraftanlage als vertretbar eingestuft wird. Die Naturparke brauchen also ein Zonierungskonzept, um Bereiche für den Bau solcher Anlagen festzulegen bzw. ihn für andere Gebiet auszuschließen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit förderte dazu das Modellprojekt „Standortfindung für Windkraftanlagen im Naturpark Altmühltal – Zonierungskonzept“, das weiteren bayerischen Naturparken und Landschaftsschutzgebieten später als Vorbild dienen sollte. Initiatoren des Projekts waren der Naturpark Altmühltal und das Landratsamt Eichstätt.
Ein einheitliches Konzept in Sachen Windkraftnutzung erschien für den Naturpark Altmühltal auch deshalb besonders wichtig, weil das rund 3000 Quadratkilometer große Naturparkgebiet sich über fünf bayerische Regierungsbezirke, acht Landkreise sowie Gebiete der kreisfreien Stadt Ingolstadt erstreckt. 88 Gemeinden liegen im Naturparkgebiet. Die Planungen und Interessen in Sachen Windkraftnutzung waren dementsprechend vielfältig und unterschiedlich.
Tabuzonen, Entscheidungszonen und Ausnahmezonen
Nicht alle Bereiche des weitläufigen Naturparkgebietes haben die gleiche Bedeutung für die Natur oder den Erhalt der typischen Kulturlandschaft. Im Rahmen des Projektes unterschied man Tabuzonen, Entscheidungszonen und Ausnahmezonen für die Windkraftnutzung. Grundlage für die Einteilung waren bestehende Daten. Die Projektverantwortlichen kamen dabei zu dem Schluss, dass in manchen Fällen vor einem eventuellen Genehmigungsverfahren noch Datenlücken zu schließen seien.
- In den Tabuzonen soll auf Windkraftanlagen verzichtet werden. Diese Bereiche haben eine große Bedeutung für den Natur- und Artenschutz und den Erholungswert der Landschaft.
- In den Entscheidungszonen muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Errichtung einer Windkraftanlage vertretbar ist. Hier wurden die Bedeutung der Bereiche für den Arten- und Biotopschutz, der landschaftsprägende Charakter und Erholungswert in Betracht gezogen. Auch Rastgebiete für Zugvögel fallen in den Bereich der Entscheidungszonen.
- Die Ausnahmezonen stehen grundsätzlich für den Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung. Sie liegen außerhalb des Waldes oder in Gebieten mit hohem Nadelholzanteil. In diesen Bereichen liegen keine Flächen, die Teil des Arten- und Biotopschutzprogramms sind. Die Ausnahmezonen machen rund 13 Prozent der Schutzzone im Naturparkgebiet aus.
Die Zonierung gibt den Rahmen vor, damit die Nutzung der Windkraft im Naturpark Altmühltal möglich ist, ohne dass die schützenswerten Natur- und Kulturlandschaften zu stark beeinträchtigt werden.