Ja, natürlich!
Enkering bei Kinding

Was ist ein Naturpark?

Wie wird eine Landschaft zum Naturpark? Und was bedeutet das für die Natur und die Menschen?

Um zum Naturpark erklärt zu werden, musste das Gebiet des heutigen Naturpark Altmühl die Voraussetzungen erfüllen, die im Bayerischen Naturschutzgesetz festgelegt sind. Der Naturpark-Status ist mit einer Reihe von Aufgaben verbunden, die der Naturpark Altmühltal mit verschiedenen Projekten und Angeboten erfüllt.

Naturpark und Nationalpark im Vergleich

Einen Überblick über die vielen verschiedenen Schutzgebiete innerhalb des Naturschutzrechts zu behalten kann schwierig sein.

Seit es nun nicht mehr nur in Nationalparken, sondern auch in den Naturparken Ranger gibt, kommt häufig die Frage auf, was denn der Unterschied zwischen einem Naturpark und einem Nationalpark sei. Beides sind Beispiele für gebietsbezogenen Naturschutz, allerdings sind z.B. die Schutzzwecke, die Verwaltung, und die Eigentumsverhältnisse verschieden. Dafür sehen Sie in der Tabelle unterhalb eine kurze Zusammenstellung.

 

Naturparke

Nationalparke

Ziele

  • Erhaltung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
  • Schutz der landschaftlichen Vielfalt und des Tier- und Pflanzenreichtums
  • Förderung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft unter Beachtung von Naturschutz- und Landschaftspflegeaspekten
  • Erschließung geeigneter Landschaftsteile für Erholung und Naturgenuss
  • Sicherung von wertvollen Lebensräumen gegen übermäßige Freizeitnutzung
  • Schutz von natürlichen und naturnahen Lebensgemeinschaften
  • Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestands
  • Keine Nutzung mit wirtschaftlicher Zielsetzung
  • Wissenschaftliche Beobachtung und Erforschung der Ökosysteme
  • Nutzung für Bildung und Erholung der Bevölkerung, soweit es der Schutzzweck zulässt

Leitsatz

Schutz durch Nutzung

Natur Natur sein lassen

Anzahl in Bayern

19 Naturparke

2 Nationalparke: Nationalpark Bayerischer Wald, Alpen- und Nationalpark Berchtesgaden

Flächenanteil von Bayern

32,14 %

0,63 %

Verantwortung

z.B.: Naturpark Altmühltal (südliche Frankenalb) e.V. als Trägerorganisation mit Sitz in Weißenburg

Nationalparkverwaltung

Rechtsgrundlage

Bayerisches Naturschutzgesetz Art. 15

Bayerisches Naturschutzgesetz Art. 13

Eigentumsverhältnisse

Privat-, Staats- und Körperschaftsflächen

Freistaat Bayern


Auch wenn sich die Arbeit von Naturpark- und Nationalpark-Rangern in den gesetzten Schwerpunkten etwas unterscheidet, verstehen sich alle Ranger als „Betreuer von Mensch und Natur“ in ihrem Schutzgebiet und versuchen dort eine Mittlerfunktion einzunehmen.