Naturparkverordnung
Die Verordnung, die dem Naturpark Altmühltal nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz die rechtliche Anerkennung verleiht, ist 1995 in Kraft getreten. In der Verordnung wurde mehr als die Hälfte der Fläche des Naturparks Altmühltal unter qualifizierten Landschaftsschutz gestellt.