Mitglied werden
Der Verein „Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb)“ e.V. steht neuen Mitgliedern offen.
Neue Mitglieder müssen zunächst einen formlosen schriftlichen Antrag an den Vereinsvorstand stellen. Der Vorstand entscheidet dann über ihre Aufnahme.
Gemäß der Satzung können zum einen Gemeinden dem Verein beitreten, zum anderen Gebiets-, Wander-, Heimat-, Fremdenverkehrs-, Touristik- und Ortsverschönerungsvereine sowie Landschaftspflegeverbände.
Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft. Als Förderer können neben Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts auch alle natürlichen und juristischen Personen dem Verein beitreten, sofern sie sich zu seinen gemeinnützigen Aufgaben bekennen. Diese gemeinnützigen Aufgaben sind nach der Verordnung über den „Naturpark Altmühltal“ vom 14.09.1995
- das Gebiet des Naturparkes „Altmühltal (Südl. Frankenalb)“ zu einem weiträumigen, naturnahen und lärmfreien Erholungsgebiet im Einvernehmen mit den Landkreisen, den Gemeinden, zuständigen Fachbehörden und Interessenorganisationen auszugestalten;
- bei der Erschließung und Erhaltung der landschaftlichen Schönheiten, der Bauten und Kulturstätten des Gebietes für Zwecke der Erholung und Heimatpflege mitzuwirken;
- die charakteristische Kulturlandschaft des Gebietes zu bewahren und zu pflegen sowie die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.
- eine nachhaltige Regionalentwicklung im Naturparkgebiet zu fördern.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.