Ja, natürlich!
Enkering bei Kinding

Mitglied werden

Der Verein „Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb)“ e.V. steht neuen Mitgliedern offen.

Neue Mitglieder müssen zunächst einen formlosen schriftlichen Antrag an den Vereinsvorstand stellen. Der Vorstand entscheidet dann über ihre Aufnahme.

Gemäß der Satzung können zum einen Gemeinden dem Verein beitreten, zum anderen Gebiets-, Wander-, Heimat-, Fremdenverkehrs-, Touristik- und Ortsverschönerungsvereine sowie Landschaftspflegeverbände.

Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft. Als Förderer können neben Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts auch alle natürlichen und juristischen Personen dem Verein beitreten, sofern sie sich zu seinen gemeinnützigen Aufgaben bekennen. Diese gemeinnützigen Aufgaben sind nach der Verordnung über den „Naturpark Altmühltal“ vom 14.09.1995

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglie­der erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Satzung

Satzung, aktualisierte Fassung vom 18.11.2021 (6,8 MB)

Beitragsordnung

Beitragsordnung 2024 (724,8 KB)