Was ist ein Naturpark – gesetzliche Grundlagen
Naturparke sind Vorbildregionen, die zeigen, wie Mensch und Natur eine Balance finden können.
Wann eine Landschaft zum Naturpark erklärt werden kann, ist im Bayerischen Naturschutzgesetz festgelegt. Demnach gelten für einen Naturpark folgende Voraussetzungen:
- Er ist mindestens 20.000 Hektar groß.
- Ausgewiesene Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete machen einen Großteil der Fläche aus.
- Die Landschaft ist besonders geeignet für umweltverträgliche Erholung.
- Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzungsformen geprägten Landschaft mit ihrer Arten- und Biotopvielfalt. Deshalb wird eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt.
- Er fördert eine nachhaltige Regionalentwicklung.
- Er wird durch einen Träger – in diesem Fall den Verein Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb) e.V. – weiterentwickelt und gepflegt.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Region von der obersten Naturschutzbehörde zum Naturpark erklärt werden. In Bayern gibt es derzeit 19 Naturparke.
Da die Landschaft in den Naturparken besonders vielfältige und dadurch auch besonders artenreich ist, verdient sie auch besonderen Schutz. Gleichzeitig macht ihre landschaftliche Vielfalt und Schönheit die Naturparke auch zum idealen Erholungsraum für Menschen. Es gilt also, die Bedürfnisse der Natur und der Erholungssuchenden in Einklang zu bringen. Um das zu leisten, sind die Naturparke in vier Hauptaufgabenfeldern aktiv: Landschaftsschutz und Landschaftspflege, Erholung und nachhaltiger Tourismus, Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Regionalentwicklung.