Förderprogramm LNPR
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien – LNPR)
Entsprechend den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien kann das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Fördergelder für Projekte zum Natur- und Landschaftschutz oder zur naturverträglichen Erholung gewähren. Es werden nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten unterstützt.
Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier zum Download.
Antragsformulare bzw. Formulare für Verwendungsnachweise fordern Sie bitte bei der Geschäftsstelle an.
Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Spranger
Mail: andrea.spranger@naturpark-altmuehltal.org
Tel. 08421/9876-46